Ausgabe 1991

Revision 2023

I. Name und Sitz

Unter dem Namen «Feuerwehrverein Kreuzlingen» (nachstehend Verein genannt) besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art, 60 ff des Schweiz, ZGB mit Sitz in Kreuzlingen.

II. Zweck

Der Verein bezweckt:

  1. die Förderung des ausserdienstlichen Feuerwehrwesens
  2. die Förderung der Kameradschaft und pflegt die Geselligkeit seiner Mitglieder
  3. die Förderung von Veranstaltungen und Exkursionen